Steuerliche Absetzbarkeit der Heilpraktikerausbildung Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungs- und Studienkosten geändert. Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium und Aufwendungen für die Umschulung auf einen komplett anderen Beruf bringen ab sofort die volle Steuerersparnis. Dies gilt so auch für die Kosten einer Heilpraktikerausbildung. Bislang meinte der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium und für die Ausbildung in einem komplett neuen Beruf immer Ausbildungskosten sind. Damit mindern sie das steuerpflichtige Einkommen nur über den Sonderausgabenabzug. Und das mit jährlich maximal 920 Euro. Plus 307 Euro für eine "auswärtige Unterbringung". Jetzt erklärt das oberste Steuergericht dass die Kosten für ein berufsbegleitendes Erststudium Fortbildungskosten sind. Fortbildungskosten liegen auch bei Umschulungen vor, die die Grundlage für eine komplett andere Berufs- oder Erwerbsart bilden. Das bedeutet in der Konsequenz, der tatsächliche Aufwand reduziert das steuerpflichtige Einkommen über den sogenannten Werbungskostenabzug und bringt so schnell etliches an Geld mehr an Steuerersparnis. mehr unter www.bfh.bund.de Die diesem Beitrag zugrunde liegenden Urteile des BFH können Sie auf dessen Internetseiten unter der Adresse http://www.bfh.bund.de auf der Seite "Entscheidungen" finden. Die entsprechenden Aktenzeichen sind: VI R 120/1 vom 4.12.02 sowie VI R 137/01 vom 17.12.02. Ab 01.04.2008 Ausbildungsfinanzierungsmöglichkeit über die Bundesweite Betreuungsstelle für Heilpraktikerversicherung der SIGNAL IDUNA.... mehr Informationen Kontaktformular ausfüllen |