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Gesundheitsamt: Anmeldung der Heilpraktikertätigkeit |
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Verbandsbeitritt: nicht zwingend vorgeschrieben, aber ratsam da man die Möglichkeit berufspolitisch tätig und mitwirken kann – Informtionsniveau steigt – Verband kann hilfreich sein, bei juristischen Problemen in der Praxis – Teilnahme an regionale Fortbildungen. |
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Praxisräume: (Einrichtung/Ausstattung): Abhängig von der Art der angewandten Therapien und persönlichen Geschmack - Beschäftigung von Praxispersonal; Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze – seperate Toilette ohne zweite Toilette; Seifen und Handtuchspender für Patienten - Hygiene Vorschriften einhalten – Praxisräume nicht zu Wohnzwecken benutzen |
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Praxisschild: Nicht größer als 35 X 50 cm. |
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Werbung: Max. drei Anzeige in der regionalen Zeitung – Inhalt der Werbung darf über das bei Praxisschildern erlaubte Maß nicht hinaus gehen – amtliche Telefonbücher oder Branchenfernsprechbücher – Fachartikel unter Angabe der Praxisanschrift veröffentlichen - Therapeuten-Datenbank |
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Berufshaftpflichtversicherung: Versichert zu sein, gegen Haftpflichtansprüche wegen Falschbehandlung eines Patienten |
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Praxisinhaltsversicherung Versichert zu sein, gegen die Gefahren Einbruch/Vandalismus, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Betriebsunterbrechung |
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Praxissoftware Software für die Patientenverwaltung - Erstellung von Patientenrechnungen - Gebührenordnung - Krankenkassen .... |
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Naturheilkundliche Produkte - Geräte und Fachbücher zulegen |
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Liste wird weiter aktualisier! |