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Steuersparen mit der Praxis-Basis-Altersvorsorge und Zuschussantrag für Beiträge zur privaten Altersvorsorge über das Zulagenamt
Im Jahr 2008 können bereits 66% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Jedes Jahr steigt dieser Satz um 2%, bis im Jahr 2025 100% der Beiträge absetzbar sind. Ein Steuervorteil, den Sie sich nicht eintgehen lassen sollten.
Ledige können bis zu 20.000 EUR, Verheiratete bis zu 40.000 EUR im Jahr steuerbegünstigt investieren.

Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Hartz IV und insolvenzgeschützt



Beispiel für einen Ledigen:

Jahresbeitrag für die Basisversicherung   20.000 EUR 


davon steuerlich abzugsfähig

in 2008 (66%)   13.200 EUR 
in 2015 (80%)   16.000 EUR 


Steuerersparnis bei 35% Steuersatz

in 2008  4.620 EUR 
in 2015   5.600 EUR 


Nettoaufwand für die Basisversorgung

in 2008  15.380 EUR 
n 2015   14.400 EUR 


Die Bundesrentenversicherunganstalt (BfA) hat für jeden Arbeitnehmer eine Art Guthabenkonto von jährlich 154 EUR und für Kinder 185 EUR (ab 2008 für Kinder 300,--) eingerichtet. Jährliche Summe von 678,-- EUR

Familie mit zwei Kindern:   Gesamte Zulagen in 2008 jährlich 
Ehemann (Arbeitnehmer)   154 ,-- EUR (jährlich) 
Ehefrau (Hausfrau, oder selbständig)   154,-- EUR (jährlich) 
Kind 1   185,-- EUR (jährlich) 
Kind 2   185,-- EUR (jährlich) 


Neugeborene 2008 (300,-- EUR jährlich) 


Wenn das Geld nicht abgeholt wird, verfällt es Jahr für Jahr!
Wir helfen Ihnen bei den Formularen!
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