Startseite HP Versicherungen
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Vor-und Nachteile der Privaten Krankenversicherung |
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Die Vorteile sind: |
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Individuelle Beitragsgestaltung je nach Leistungsumfang |
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Individuelle Tarifwahl und Wahl des gewünschten Versicherungsschutzes |
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freie Arztwahl |
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Behandlung als Privatpatient |
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Stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt (je nach Tarifwahl) |
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Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen (je nach Tarif) |
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit (je nach Tarif) |
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Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif) |
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Nachteile inbesondere können sein: |
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Risikozuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkankungen möglich |
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Jedes Familienmitglied muss eigenen Beitrag zahlen |
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Beitragspflicht besteht auch bei längerer Krankheit (>6 Wochen) |
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Ein Wechsel der Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich (z.B. durch Vorerkrankungen) |
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Im Mutterschutz oder bei Erziehungsurlaub besteht keine Beitragsfreiheit |
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Was bedeutet Standard-Tarif? |
Die Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch sind Sie Privatpatient und genießen weiterhin die Vorteile, wie z.B. die freie Arztwahl! Der Beitrag des Standardtarifes darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen. Zudem werden alle Altersrückstellungen voll angerechnet.
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Wie hoch sind die Beiträge im Alter? |
Wer 65 Jahre oder älter ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, kann in den sogenannten Standardtarif wechseln. Diesen hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Rentner keine überdimensionierten Beiträge zu zahlen haben. |
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung? |
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich? Für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die nur in bestimmten Fällen zutreffen: Selbständig Tätige und Freiberufler, die sich privat versichern, haben (unabhängig von Ihrem Einkommen) keine Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung es sei denn, Sie werden wieder versicherungspflichtig durch eine Anstellung, wo der Arbeitgeber Sie wieder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern muß. Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 55. Lebensjahr - wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt - sind automatisch wieder pflichtversichert und somit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt Ihr Einkommen vor Ablauf von 12 Monaten wieder die Beitragsbemessungsgrenze, können Sie nur dann in der GKV bleiben, wenn sie in den letzten 5 Jahren bereits mind. 24 Monate Kassenmitglied waren. |
weitere Absicherungen |
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