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Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker
angaben lt. laut Berufsordnung der Berufsverbände (BOH) Artikel 17

Deckungssummen

2.000.000 EUR pauschal für Personen und Sachschäden

100.000 EUR für Vermögensschäden

500.000 EUR für Strafverteidigungskosten

10.000 EUR für Abhandenkommen von eingebrachten Sachen von Patienten und Besuchern

20.000 EUR für Abhandenkommen fremder Schlüssel

200.000 EUR für Mietsachschäden an Praxisräumen/Gebäude

200.000 EUR für Sachschäden an Praxisabwässer

höhere Deckungssummen gegen Beitragszuschlag!



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Beitragsnachlässe:

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Praxisinhaltsversicherung:

Gegen die Gefahren: Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Glas und Betriebsunterbrechungsversicherung
Elektronikversicherung in der Praxis (med. Geräte, PC, Telefonanlage..)
Elektronikversicherung außerhalb der Praxis mit Bewegungsrisiko (med. Gerät kommt vor Ort beim Patienten zur Anwendung)

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