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Weitere Absicherungen: |
Als freiberuflicher Heilpraktiker haben Sie nun die Entscheidungsfreiheit sich weiter von der gesetzlichen Krankenversicherung (GRV),oder einer Privatkrankenversicherung (PKV) zu versichern. Gleiches gilt für die Altersvorsorge. Auch hier haben Sie die Entscheidungsfreiheit, sich in Zukunft weiterhin bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen zu versichern. |
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Private Krankenversicherung:
PKV-Vollversicherung hier anfordern! |
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Zusatzversicherung für Patienten inkl. Heilpraktikerleistungen: hier anfordern! |
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Gesetzliche Krankenversicherung in Kooperation der SIGNAL IDUNA: |
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BKK SIGNAL IDUNA |
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IKK |
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HEK |
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Informationen zu Leistungen und Beiträge: hier anfordern! |
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BIC (in kürze) |
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Altersvorsorge für Freiberufliche!
SIE WOLLEN WENIGER STEUERN BEZAHLEN? |
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Unfallversicherung mit Infektionsklausel(steuerlicher Vorteil nutzen über die Naturheilpraxis): hier anfordern! Als Freiberuflicher (Heilpraktiker) haben Siekeinen gesetzlichen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz mehr! Das bedeutet Sie benötigen nun einen privaten Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Ihrer Praxis und nach Hause, sowie in Ihrer Freizeit. Angestellte sind über ihren Arbeitgeber während der Arbeit, auf dem direkten Weg zur Arbeit und Heimweg über die Berufsgenossenschaft versichert. Entschädigungen nach einem Unfall gibt es aber erst ab 20% Invalidität. Durch freiwillig wählbare Einzahlungen bei der privaten Unfallversicherung, bestimmen Sie die Höhe der Invaliditätsleistung. Bereits ab 1% Invalidität erhalten Sie eine Entschädigung. Im übrigen wird die Invalidität nicht vom Versicherungsunternehmen, sondern von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt. Was bedeutet Invalidität: Ein plötzlich auf dem Körper unfreiwilliges einwirkendes Ereignis, mit der Folge, dass der Körper (Glieder) so geschädigt wurden, dass diese Körperteile funktionsunfähig sind. Für Ihre freiberufliche Tätigkeit als Heilpraktiker, können Sie Ihren Beitrag zur Unfallversicherung auch steuerlich geltend machen. |
Weitere Leistungen sind: |
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Unfall-Rente, Unfall-BU, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, Krankenhaustagegeld, Infektionsklausel für Heilpraktiker, falls erwünscht auch höhte Gliedertaxe für Heilpraktiker zu geringen Beiträgen! |
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Sie sehen, wir bieten Ihnen umfassenden Versicherungsschutz aus einer Hand an. Sprechen wir darüber, oder lassen sich unverbindlich ein Angebot auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abstellen! Thema Berufsgenossenschaft für Heilpraktiker mehr... |
Heilpraktiker-Rechtsschutz |
Heilpraktiker-Rechtsschutz mit Vertrags-Rechtsschutz Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Heilpraktiker! "Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtssweg offen". So bestimmt es unser Grundgesetz. Aber ein Rechtsstreit kostet Geld: Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige etc. Nicht nur derjenige, der eine Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen. Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen! Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten zwingen daher so manchen, von vornherein auf sein gutes Recht zu verzichten. Mit einer Rechtsschutzversicherung bei der ALLRECHT Rechtsschutz AG ist das für Sie kein Problem. Wir helfen Ihnen und übernehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
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Beispiel: |
Ein Patient ist mit Ihrer Heilbehandlung unzufrieden und weigert sich zu zahlen. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos; gegen den Mahnbescheid legt er Widerspruch ein. Es kommt zum Prozess. hier anfordern! |
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Weitere Versicherungsangebote finden Sie unter:
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KV - Zusatzversicherung |
Fragen & Antworten zur Krankenversicherung |
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