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Startseite Patienten Der Heilpraktiker
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Die Ausbildung zum Heilpraktiker |
Es gibt über 14.000 ausgebildete Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland. Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" ist in der Bundesrepublik gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer im Besitz der Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde gemäß §1 Heilpraktikergesetz (HPG) ist. Wer den Beruf des Heilpraktikers anstrebt, absolviert im Schnitt eine ca. 3-jährige Ausbildung und muss sich dann bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt unterziehen. Nach bestanderner Prüfung - die sehr umfangreich ist - absolvieren viele erst eine Assistentenzeit von ungefähr einem Jahr, bevor sie eine eigene Praxis eröffnen.
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Was kann und darf nun ein Heilpraktiker? |
Er muss die Anatomie, die Phsiologie, die Pathologie und die Differentialdiagnostik beherrschen und in den von ihm praktizierten Therapieverfahren umfangreiche Kenntnisse haben und sehr eingehend ausgebildet sein. Ein Bundesgerichtsurteilbesagt, dass der Heilpraktiker in den von ihm angewandten Verfahren "arztgleiche Kenntnisse" haben und diese Kenntnisse im Schadensfall auch nachweisen muss. Er ist daher zu ständiger Weiterbildung verpflichtet. Heilpraktiker haben eine eigene Berufsordung, die vorschreibt, was ein Heilpraktiker darf und was ihm untersagt ist.
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Wann sollte man einen Heilpraktiker aufzuschen? |
Grundsätzlich bei allen Erkrankungen. Fallen diese nicht in seinen Bereich, wird der Heilpraktiker Sie gerne über Ihre Erkrankung aufklären und an einen Facharzt oder eine Klinik überweisen.
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Woher kommt der Beruf des Heilpraktikers? |
Die Erfahrungs- und Volksheilkunde hat eine lange Tradition. Heute spricht man verallgemeinernd von Naturheilkunde. Die Heilpraktiker verstehen sich als Wahrer dieser "Erfahrungsmedizin", sind aber offen für neue, den Patienten nützliche Erkenntnisse. So verbinden Heilpraktiker medizinische Kenntnisse, die auf jahrhundertealten Erfahrungen beruhen, mit modernen Methoden der neuesten Forschung, soweit diese sich in eine sanfte und humane Medizin integrieren lassen. Die Heilkunde des Heilpraktikers ist unabhängig von Zeitströmungen. Seine eigenverantwortliche Tätigkeit dient der Feststellung Linderung und Heilung von Krankheiten im Sinne ganzheitlichen Denkens. Er bemüht sich, das Warum des Krankseins zu erforschen. Hierbei betrachtet er den Kranken immer ganzheitlich und beschränkt sich nicht auf das akute Krankheitssymptom. Er berücksichtigt die biologisch-funktionalen Zusammenhänge im menschlichen Organismus und bezieht das Umfeld des Kranken, seine Vorgeschichte und den Status der Psyche in seine Überlegung ein. Die Heilverfahren, deren sich der Heilpraktiker bedient, sind besonders gekennzeichnet durch die Vermeidung von belastenden Nebenwirkungen. Die Beeinflussung des erkrankten Organismus geschieht auf möglichst schonende Art und Weise. Sie entspricht den biologischen Bedürfnissen des kranken Menschen und aktiviert seine Selbstheilungskräfte. Darin liegt das Wesen der Naturheilkunde. Erfahrungsgemäß nehmen besonders chronisch kranke Menschen die Dienste des Heilpraktikers in Anspruch. In vielen Fällen kann der Heilpraktiker durch seinen völlig anderen Ansatz als die Schulmediziner hier helfen, lindern und heilen. Die Vielfalt der einzelnen Diagnosen und Therapien ist sehr groß. Der Heilpraktiker wird im Einzelfall immer die auswählen, die er für den Patienten am wirksamsten hält. Dabei geht er von seiner speziellen fachlichen Kompetenz und von seiner Erfahrung aus. Manchmal aber müssen verschiedene Wege versucht werden, bis die Behandlung anschlägt, da jeder Mensch sehr individuell reagiert. Ein Heilungsversprechen ist dennoch nicht möglich. Wichtig ist die aktive Teilnahme des Patienten an der Therapie. Der Heilpraktiker wird seinen Patienten vorab über Ziel und Zweck der Maßnahme, die Durchführung und eventuelle Begleiterscheinungen aufklären.
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Methoden der Krankheitserkennung-Diagnoseverfahren |
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Feststellung der Krankheitssymptomatik, der Krankheitsgeschichte, bisherige Diagnosen und medizinische Maßnahmen, des Krankheitsverlaufes, der Dauer der Begleitumstände, der Krankheitsqualität, Dokumentatieren der Lebensgewohnheiten |
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Klinische Untersuchung des Körpers oder der Krankheitsregion durch Inaugenscheinnahme, Befühlen, Ertasten, Beklopfen, Abhören,etc. neorologische Reflexprüfungen |
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Messungen von Blutdruck, Puls, Körpergröße, Gewicht, Atemfrequenz, tägliche Urin- und Stuhlmenge, etc. |
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Irisdiagnose (Feststellen von Gewebsveränderungen der Regenbogenhaut des Auges, die als Reflex auf körperliche Störungen entstehen) und Fußrefleyzonendiagnose |
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Laboruntersuchungen von Körperflüssigkeiten, Messunge der Blutkörpersenkungsgeschwindigkeit |
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Bioelektrische Funktionsdiagnostik und apparative Messung von Energieströmen, Hautwiderstandsmessungen und ähnliches |
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Antlitzdiagnostik: Bestimmte Krankheiten und mineralische Unausgewogenheiten bewirken feine Strukturveränderungen im Gesicht |
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Haaranalysen zur Bestimmung des Mineralhaushaltes |
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Spezielle (manuelle) Skelett- und Wirbelsäulendiagnostik, ggfs. Röntgen Kirlianfotografie zur Feststellung von Störfeldern in der energetischen Abstrahlung |
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