Welche Heilpraktikerbehandlungen werden erstattet?? Erstattungsfähig sind wissenschaftlich anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit ärztliche Leistungen im Rahmen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und (GebüH) abgerechnet werden. Im Komfort-Plus und Komfort-Top-Paket werden z.B. folgende Behandlungen erstattet: Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroporosophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie). Komfort-Plus-Paket leistet für Heilpraktiker, das Komfort-Top-Paket für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte.
Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot? |